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Dr. Stephanie Kossow
Kostenerstattungsverfahren

Kostenerstattungsverfahren

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht eine Psychotherapie in einer Privatpraxis bei einer qualifizierten Psychotherapeutin, sofern kein Psychotherapieplatz bei einem von den Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeuten gefunden werden kann.

Beim Kostenerstattungsverfahren schließen PatientIn und TherapeutIn miteinander den Behandlungsvertrag ab. Die PatientIn bekommt nach Genehmigung durch die Krankenkasse dann die Behandlungskosten erstattet.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme in einer privaten Psychotherapiepraxis durch die Krankenkasse?

Im Folgenden möchte ich einige hilfreiche Tips geben, damit der Antragsprozess möglichst reibungslos funktioniert.

Falls Sie (weitere/andere) Erfahrungen gemacht haben, schreiben Sie mir gern eine E-Mail, dann kann ich dieses Wissen gern hier zur Verfügung stellen!

  1. Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und fragen nach, welche Unterlagen für das Kostenerstattungsverfahren benötigt werden. Folgendes wird häufig genannt (Beispiele!):
    • Eine Auflistung der TherapeutInnen, die Sie kontaktiert haben, die Ihnen in den nächsten 3-6 Monaten keinen Therapieplatz anbieten können. Protokollieren Sie den Zeitpunkt, die Art der Kontaktaufnahme und die Aussage der Therapeutin.
    • PTV11, ein Formular, das Sie beim Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten. Hier ist vermerkt, ob und welche psychische Erkrankung vorliegt, welche Behandlung empfohlen wird und ob die Behandlung in der Praxis stattfinden kann.
    • Qualifikationsnachweise der Therapeutin
    • Formloser Antrag auf Kostenübernahme der Behandlungskosten in einer privaten Psychotherapiepraxis
    • Dringlichkeitsbescheinigung von einem Psychotherapeuten oder Psychiater
    • Konsiliarbericht vom Hausarzt (Muster 22a)
  2. In Berlin werden Termine für psychotherapeutische Sprechstunden über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt. Die Telefonnummer ist 116 117. Online können Sie hier einen Termin vereinbaren. Die TSS unterstützt die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem Termin für eine haus-, kinder- und fachärztliche Behandlung oder hilft bei der Vermittlung in die psychotherapeutische Versorgung (Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Probatorik). Wenn Ihnen hier ein Termin vermittelt wird, sind Sie verpflichtet, diesen wahrzunehmen. Protokollieren Sie auch hier, ob eine Therapie angeboten werden kann.
  3. Wenn möglich, klären Sie vor dem Erstgespräch, was Ihre Krankenkassen benötigt. Kosten, die Ihnen vor Genehmigung durch die Krankenkasse entstehen, werden in der Regel nicht erstattet.
  4. Die Krankenkassen haben bis zu 5 Wochen nach Eingang aller Unterlagen Zeit, eine Entscheidung zu treffen.